Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgenden „AGB“ genannt) gelten für alle vertraglichen Lieferungen und Leistungen der INWAVE MEDIA GmbH (nachfolgend „INWAVE MEDIA“ genannt) mit einem Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit nicht anders vereinbart. Sie gelten auch für vorvertragliche geschäftliche Kontakte, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung von Verträgen. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von INWAVE MEDIA, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn INWAVE MEDIA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Im Sinne dieser AGB ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

(3) Mit einer Buchung oder Auftragserteilung durch den Kunden gelten die AGB als anerkannt, soweit der Kunde ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Änderungen dieser AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge. Der Kunde wird darüber hinreichend informiert und hat die Möglichkeit binnen einem Monat nach Mitteilung in Schriftform zu widersprechen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Grundsätzlich sind alle von INWAVE MEDIA unterbreiteten Angebote unverbindlich. Kunden können Aufträge schriftlich per E-Mail oder telefonisch veranlassen. Ein Vertrag zwischen INWAVE MEDIA und dem Kunden kommt erst durch das Übersenden einer schriftlichen Auftragsbestätigung, Angebotsannahme oder durch Unterzeichnung einer einzelvertraglichen Vereinbarung zustande.

(2) Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von INWAVE MEDIA.

 

§ 3 Leistungsbedingungen

(1) INWAVE MEDIA ist in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig. Dazu gehören redaktionelle Leistungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign/Web Development, Onlinewerbung, Beratung und Influencer Vermarktung.

 

§ 3.1 Beratung

(1) Im Rahmen von Dienstleistungen aus dem Bereich Beratung verpflichtet sich INWAVE MEDIA, den Kunden auf freiberuflicher Basis zu beraten. Dabei tritt INWAVE MEDIA sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis als freier Mitarbeiter des Kunden auf. Hierbei erbringt INWAVE MEDIA die Beratungsleistung nach besten Wissen und Gewissen.

(2) Eine Haftung bezüglich unrichtig übermittelter Inhalte wird ausgeschlossen.

(3) INWAVE MEDIA verpflichtet sich, die Interessen des Kunden in jeglicher Hinsicht zu wahren.

 

§ 3.2 Redaktionelle Leistungen

(1) Der Umfang von redaktionellen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung eines vom Kunden angenommenen Angebots der INWAVE MEDIA oder einer Auftragsbestätigung. Gegebenenfalls wird ein gesonderter Redaktionsvertrag abgeschlossen.

(2) Innerhalb eines vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit für INWAVE MEDIA.

(3) Alle Leistungen von INWAVE MEDIA (insbesondere Texte, Videos, Layouts, Konzepte, Werbematerialien, Werbemittel, Entwürfe, Konzepte etc. (nachfolgend Vorlagen genannt)) sind von Kunden vor Veröffentlichung oder Weiterbearbeitung zu prüfen und Mängel innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen. Nach fruchtlosen verstreichen dieser Frist, gelten die Vorlagen als genehmigt, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Sofern für die Erbringung der Leistung Vorlagen vom Kunden benötigt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese der INWAVE MEDIA unverzüglich und vollständig zukommen zu lassen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die INWAVE MEDIA über etwaige Änderungen, die für die Erbringung der Leistung von Belang sind, unverzüglich zu informieren. Sollte der INWAVE MEDIA durch mangelhaft, unvollständig oder verspätet eingereichte Vorlagen ein Mehraufwand entstehen, hat der Kunde diesen zu vergüten.

 

§ 3.3 Onlinewerbung

(1) INWAVE MEDIA ist Herausgeberin von Websites und Vermarkter eines Netzwerks aus Partnerwebsites. Im Sinne dieser AGB sind Partnerwebsites Websites mit denen eine laufende Kooperation besteht. Es besteht die Möglichkeit für Kunden, soweit umsetzbar, im gesamten Netzwerk (dazu zählen Websites von INWAVE MEDIA selbst sowie alle Partnerwebsites), zu werben.

(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung eines vom Kunden angenommenen Angebots der INWAVE MEDIA oder einer Auftragsbestätigung.

(3) INWAVE MEDIA ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Vorlagen abzulehnen oder bereits veröffentliche Vorlagen zurückzuziehen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder Rechtsprechung verstoßen, Rechte Dritter verletzt werden oder eine Veröffentlichung aus anderen Gründen unzumutbar ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorlagen bis spätestens drei Werktage vor Beginn des eigentlichen Buchungszeitraums bereitzustellen. Sollten Vorlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt werden oder den technischen Anforderungen nicht genügen, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden davon unberührt.

(5) Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen frei von schädlichem Code, wie z. B. Viren, Trojaner, etc. sind.

 

§ 3.4 Webdesign / Web Development

(1) Im Rahmen von Dienstleistungen aus dem Bereich Webdesign/Web Development ergibt sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen aus einem vom Kunden angenommenen Angebot der INWAVE MEDIA oder einer Auftragsbestätigung. Grundsätzlich zählen dazu Analyse/Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung einer Website.

(2) INWAVE MEDIA behält sich das Recht vor, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Ferner ist INWAVE MEDIA berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit und ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hinreichend informiert und hat die Möglichkeit zu widersprechen.

 

§ 3.5 Influencer Vermarktung

(1) INWAVE MEDIA ist Vermarkter eines Netzwerks aus Influencern. Ein Influencer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit dem beziehungsweise der eine laufende Kooperation besteht, der Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) über internetbasierte Kommunikationskanäle wie beispielsweise Blogs und soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram, YouTube, Snapchat, Twitch oder Twitter veröffentlicht und damit soziale Interaktionen initiiert, die über die eines durchschnittlichen Nutzers hinausgehen.

(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung eines vom Kunden angenommenen Angebots der INWAVE MEDIA oder einer Auftragsbestätigung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Vorlagen bis spätestens fünf Werktage vor Beginn des eigentlichen Buchungszeitraums bereitzustellen. Sollten Vorlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt werden oder den technischen Anforderungen nicht genügen, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden davon unberührt.

(4) Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen frei von schädlichem Code, wie z. B. Viren, Trojaner, etc. sind.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde und INWAVE MEDIA sind sich einig, dass die ordnungsgemäße Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden abhängig sind. Verzögerung oder Nicht-Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden können zu Beeinträchtigungen der Leistungserbringung durch INWAVE MEDIA führen.

(2) Der Kunde hat für die verschiedenen Tätigkeiten oder Geschäftsbereiche den nachfolgenden Mitwirkungspflichten nachzukommen.

 

§ 4.1 Beratung

(1) Der Kunde informiert INWAVE MEDIA für eine Beratungstätigkeit möglichst umfassend über die geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Situation seines Unternehmens. Dies umfasst auch, soweit dem Kunden bekannt, sämtliche Fragen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens sowie die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen Kunden, Geschäftspartnern und Wettbewerbern.

(2) INWAVE MEDIA wird auch ungefragt und unverzüglich über solche Umstände informiert, die von Belang für das jeweilige Projekt sind. Dies betrifft auch Umstände im Planungsstadium.

(3) Von INWAVE MEDIA gelieferte Zwischen- oder Endergebnisse werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen und Angaben zutreffend sind. Änderungswünsche oder Korrekturen werden INWAVE MEDIA unverzüglich innerhalb von drei Werktagen vom Kunden in Textform mitgeteilt. Nach fruchtlosen Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart.

 

§ 4.2 Webdesign / Web Development, Onlinewerbung, redaktionelle Leistungen, Influencer Vermarktung

(1) Der Kunde hat INWAVE MEDIA unverzüglich mit allen Informationen sowie Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde wird INWAVE MEDIA über alle Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt deshalb den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von INWAVE MEDIA wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(2) Im Rahmen von Veröffentlichungen der Website oder in sonstigen Veröffentlichungen haftet INWAVE MEDIA nicht für Schäden, die durch eine unterlassene Prüfung des Kunden der Vorlagen entstanden sind.

(3) Eine Haftung besteht maximal bis zum Auftragswert der Vorlage oder des Ergebnisses, wenn der Fehler auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht hätte entdeckt werden können und so erst im Produktionsvorgang oder bei der Umsetzung der Website oder der Veröffentlichung erkennbar wird.

(4) Von INWAVE MEDIA gelieferte Zwischen- oder Endergebnisse werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen und Angaben zutreffend sind. Änderungswünsche oder Korrekturen werden INWAVE MEDIA unverzüglich innerhalb von drei Werktagen vom Kunden in Textform mitgeteilt. Nach fruchtlosen Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart.

 

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Es gelten die Bestimmungen des §§ 2 und 31 UrhG sowie die nachfolgenden Bestimmungen für die verschiedenen Tätigkeiten oder Geschäftsbereiche.

 

§ 5.1 Webdesign / Web Development

(1) Dem Kunden wird die Nutzung der Website eingeräumt. Dies umfasst die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, das Recht zur Übersetzung und Bearbeitung der Website sowie das Recht zur Verbreitung der Website und seiner Vervielfältigungsstücke. Darüberhinausgehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmungen von INWAVE MEDIA.

(2) Eigentumsrechte an Konzeption, Design und Programmierung bleiben bei INWAVE MEDIA, soweit nicht anders vereinbart.

(3) INWAVE MEDIA überträgt erst nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an der erstellten Website an den Kunden. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben bei INWAVE MEDIA. Das Recht zur weiteren Verwendung dieser behält sich INWAVE MEDIA vor.

(4) Vorschläge und Mitarbeit des Kunden begründen keine Urheberrechtsansprüche.

(5) Das Copyright für von INWAVE MEDIA erstellte Websites liegt bei INWAVE MEDIA. Veröffentlichungen oder Weitergaben an Dritte in gedruckter oder elektronischer Form bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von INWAVE MEDIA.

 

§ 5.2 Redaktionelle Leistungen

(1) Durch die Schaffungen von Leistungen durch INWAVE MEDIA entstehen Urheberrechte. Es gelten die Bestimmungen des UrhG der erforderlichen Schöpfungshöhe.

(2) Sofern keine individuelle Vereinbarung in Textform getroffen wurde, räumt INWAVE MEDIA dem Kunden ein ausschließlich auf den Vertragszweck bezogenes, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Vorlagen ein.

(3) Vorschläge und Mitarbeit des Kunden begründen keine Urheberrechtsansprüche.

(4) Soweit der Kunde Vorlagen zur Verfügung stellt, räumt er INWAVE MEDIA ein auf den Vertragszweck bezogenes, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Vorlagen zur Erbringung von Leistungen auf etwaige Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. INWAVE MEDIA haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Sollte INWAVE MEDIA aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde INWAVE MEDIA von sämtlichen Ansprüchen freistellen.

 

§ 5.3 Onlinewerbung

(1) Soweit der Kunde Vorlagen zur Verfügung stellt, räumt er INWAVE MEDIA ein auf den Vertragszweck bezogenes, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

 

§ 5.4 Influencer Vermarktung

(1) Soweit der Kunde Vorlagen zur Verfügung stellt, räumt er INWAVE MEDIA ein auf den Vertragszweck bezogenes, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. INWAVE MEDIA ist berechtigt Unterlizenzen zu erteilen.

 

§ 6 Erfüllung

(1) Ein Auftrag endet mit dem Ablauf einer fest vereinbarten Auftragsdauer oder mit der Abnahme, gegebenenfalls Durchführung der Korrekturphase, der vereinbarten Leistung durch den Kunden. Nimmt der Kunde die Leistung nicht von sich aus ab, wird ihm eine angemessene Frist zur Abnahme bzw. Teilabnahme gesetzt. Nach fruchtlosen verstreichen dieser Frist, gilt die Abnahme als erfolgt.

 

§ 7 Kündigung

(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, hat der Kunde INWAVE MEDIA für bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

 

§ 8 Vergütung

(1) Grundlage der Vergütung sind die im Angebot enthaltenen Preise sowie die vertraglich vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sieben Tage nach Rechnungslegung ohne Abzüge fällig, sofern die Rechnung kein Fälligkeitsdatum enthält.

(3) Soweit keine feste Vergütung vereinbart wurde bzw. soweit Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden- und Tagessätze.

(4) INWAVE MEDIA hat bei frühzeitigem Abbruch des Projekts durch den Kunden, soweit INWAVE MEDIA hieran kein Verschulden trifft, Anspruch auf ein angemessenes Teilhonorar.

(5) Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum von INWAVE MEDIA. INWAVE MEDIA behält sich bis zur vollständigen Vergütung das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB vor.

(6) Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist INWAVE MEDIA berechtigt, die Arbeit an dem Projekt vorübergehend einzustellen, bis diese Forderungen beglichen sind.

 

§ 9 Datensicherung, Geheimhaltung

(1) INWAVE MEDIA und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung aller Daten und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich oder offenkundig nicht für die Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind. Diese Bestimmungen gelten auch für Mitarbeiter und sonstigen Hilfspersonen der Parteien. Ferner gilt die Verschwiegenheitspflicht auch über das Vertragsende hinaus oder für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertrages.

(2) Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

 

§ 10 Leistungsstörung, Verzug, Unmöglichkeit

(1) INWAVE MEDIA kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart wurden und sie die Verzögerung zu vertreten hat. Dazu zählen nicht ein unvorhersehbarer Ausfall infolge von Krankheit – auch von Familienangehörigen – oder höhere Gewalt und ähnlicher Ereignisse, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und INWAVE MEDIA die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen INWAVE MEDIA mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit diese Maßnahmen nicht rechtswidrig oder von INWAVE MEDIA verursacht wurden.

(2) Ersatzansprüche von Kunden oder eine Verlängerung des Buchungszeitraums aus dem Bereich Onlinewerbung für eine von INWAVE MEDIA unverschuldete oder nicht zu vertretende Unterbrechung der Online-Verfügbarkeit der Website sind ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Ersatzansprüche, wenn die Leistungshindernisse durch Dritte verursacht oder zu vertreten sind.

(3) INWAVE MEDIA ist berechtigt, soweit die Leistungshindernisse vorübergehender Natur sind, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

(4) Sind die Erfüllungen von Leistung dauerhaft unmöglich, so wird INWAVE MEDIA von ihren Vertragspflichten freigestellt.

 

§ 11 Haftung, Gewährleistung

(1) Die Haftung der INWAVE MEDIA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzungen von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden gemäß § 286 BGB.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(3) Risiken rechtlicher Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und/oder Veröffentlichungen sind vom Kunden zu tragen. INWAVE MEDIA trifft keine Verpflichtung, erbrachte Leistungen auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Veröffentlichung freigegebenen Vorlagen zu übergeben. Für enthaltene Aussagen über Produkte oder Leistungen des Kunden haftet INWAVE MEDIA in keinem Fall.

(4) Der Kunde versichert, alle notwendigen Rechte zur Verwendung der übergebenen Vorlagen zu besitzen. Sollte er gegen diese Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde INWAVE MEDIA von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(5) Wenn etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist eine Haftung der INWAVE MEDIA ausgeschlossen.

(6) INWAVE MEDIA übernimmt keine Haftung für Vermögensschäden des Kunden aus einer Beratungstätigkeit.

(7) INWAVE MEDIA garantiert mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung aus einer Zusammenarbeit keinen resultierenden Erfolg. Geschuldet wird lediglich ein sachgemäßes Tätigwerden, nicht jedoch der Eintritt eines bestimmten Erfolgs.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

(2) Für alle Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen INWAVE MEDIA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg; ansonsten der Sitz des Kunden.

(4) Gerichtsstand für alle Klagen gegen INWAVE MEDIA ist Hamburg. Für Klagen der INWAVE MEDIA gegen Kunden ist Hamburg gleichfalls Gerichtsstand, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr soll im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen an deren Stelle automatisch eine solche wirksame treten, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.